Der Nachweis der biologischen Wirksamkeit von Holzschutzmitteln gegen Bläue erfolgt in Europa in
der Regel nach der Laborprüfung gemäß EN 152 (2011), der entweder eine künstliche Bewitterung
oder eine halbjährige Freilandbewitterung vorgeschaltet werden muss. Weitgehend unbekannt ist,
inwieweit diese Laborprüfung die Qualität der Produkte unter Praxisbedingungen realistisch widerspiegelt. In der vorliegenden Studie wurden fünf Testprodukte dieser Laborprüfung in Kombination mit einer vierwöchigen QUV-Bewitterung resp. sechsmonatigen Freilandbewitterung sowie einer sechsjährigen Freilandexposition unterzogen und die Ergebnisse miteinander verglichen. Es zeigte sich, dass eine Laborprüfung gemäß EN 152 (2011) in Kombination mit einer QUV-Bewitterung eine starke Beanspruchung für Bläueprodukte ist. Produkte, die in diesem Labortest die Ausbildung von Bläue an Holzoberflächen verhinderten, zeigten keinerlei Ausfälle nach vierjähriger und nur geringfügige Verblauungen nach sechsjähriger Freilandexposition.