Ein signifikanter Einfluss der spezifischen Klebstoffauftragsmenge und des Faserwinkels auf die Querzugfestigkeit einer Längs- bzw. Längs-Hirnholzverklebung konnte für geringe Auftragsmengen (kleiner als 200 g/m2) nachgewiesen werden. Bei höheren Auftragsmengen (größer als 200 g/m2) tritt der Einfluss der beiden Faktoren auf die resultierende Querzugfestigkeit in den Hintergrund, d. h., es ist genügend Klebstoff für eine ordnungsgemäße Verklebung vorhanden, was bedeutet, dass die Querzugfestigkeit von der Festigkeit der Decklagen (Zugfestigkeit normal zur Faser) abhängt. Die Festigkeit der Decklagen ist ihrerseits von der Rohdichte abhängig. Für technische Anwendungen sollte eine Auftragsmenge von mindestens 150 g/m2 bis 200 g/m2 für ein Kondensationsharz bzw. 125 g/m2 für PUR Klebstoffe verwendet werden, damit sichergestellt wird, dass genügend Klebstoff für die Ausbildung einer Klebfuge zur Verfügung steht. Des Weiteren liegen die Festigkeitswerte einer Längs-Hirnholzverklebung tendenziell höher als die einer Längsholzverklebung. Diese Tendenz kann auf die mechanische Verankerung durch den in die offene Holzstruktur eingedrungenen Klebstoff zurückgeführt werden. Eine weitere Erhöhung der Auftragsmenge auf über 600 g/m2 würde keinen weiteren merklichen Festigkeitsgewinn mehr liefern, da die offene Holzstruktur mit eingedrungenem Klebstoff ausgefüllt, d. h. gesättigt ist.