Für Parkette und Holzfußböden ist seit März 2010 die CE-Kennzeichnungspflicht Voraussetzung für das Inverkehrbringen innerhalb der EU verbunden mit der obligatorisch auszuweisenden, sicherheitsrelevanten Eigenschaft „Brandverhalten“. Um als Bodenbelag eines natürlichen aber a priori brennbaren Rohstoffes Holz im Wettbewerb mit anderen Bodenbelägen bestehen zu können, müssen Zusammenhänge zwischen dem variablen Produktaufbau und den nach DIN EN 13501-1 (2010), Tabelle 2, resultierenden Prüfergebnissen bekannt sein, um eine zielgerichtete Auslegung schwerentflammbarer Parkette beherrschen zu können. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurde eingehend untersucht, welchen qualitativen und quantitativen Einfluss materialspezifische und konstruktive Produktparameter von Mehrschichtparketten auf ihr Brandverhalten haben. Im Ergebnis konnten mehrere Maßnahmen abgeleitet werden, die Verbesserungspotenziale in Richtung Schwerentflammbarkeit von Mehrschichtparkett aufweisen.